Wie bekomme ich das Gütesiegel?
Grundsätzlich können alle Mitgliedsunternehmen der LIBG das Gütesiegel "Sicher mit System" erlangen. Es müssen jedoch gewisse Vorgaben erfüllt sein, um an dem Verfahren teilzunehmen. So dürfen z. B. keine Vorbehalte von staatlicher Seite (Gewerbeaufsicht) bestehen. Diese Vorgaben werden aber durch die LIBG geprüft.
Interessierte Unternehmen vereinbaren also in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit dem SmS-Berater, einem besonders qualifizierten Mitarbeiter der BG, über Ablauf und Inhalt des Bewertungsverfahrens.
Das Unternehmen führt anhand einer Checkliste eine Selbstbewertung durch (Selbstcheck) und reicht diese zur Auswertung bei seinem betreuenden Fachbegutachter ein. Dieser und der für das Unternehmen zuständige Technische Aufsichtsbeamte werten das Selbstaudit aus.
Wenn alle wesentlichen Anforderungen erfüllt sind, wird ein Termin für die Begutachtung durch den Fachbegutachter im Unternehmen vereinbart. Dabei werden alle relevanten Inhalte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen überprüft und bewertet. Führt die Begutachtung zu einem positiven Ergebnis, wird das Gütesiegel "Sicher mit System" für drei Jahre verliehen.
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