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Arbeitsunfälle
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen
gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der
Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise
Instandhaltung von Arbeitsgeräten
Betriebssport
Betriebsausflüge und -feiern
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei
Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft durch
eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle pro 1000
Vollarbeiter

| Jahr
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2001
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2002
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2003
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2004
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2005
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2006
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2007 |
2008 |
Arbeitsunfälle
pro 1000 Vollarbeiter
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40,2
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36,5
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33,1
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30,1
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29,7
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30,5
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28,7 |
30,0 |


Vollarbeiter:
Diese statistische Rechengröße (jährlich festgelegt vom Statistischen
Bundesamt) dient zur Berechnung der Unfallquote. Ein Vollbeschäftigter
entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person
in der gewerblichen Wirtschaft geleisteten Jahresarbeitszeit. Die
Verwendung der Vollbeschäftigtenzahl ist vorteilhaft, da sie Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse,
Kurzzeitbeschäftigungsverhältnisse sowie sonstige Arbeitsverhältnisse,
aber auch Überstunden beinhaltet.
Unfallquote:
Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle
auf je 1000 Vollbeschäftigte bezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung
wird als Unfallquote bezeichnet. Die Unfallquote liefert vergleichbare
Angaben, unbeeinflusst von den Schwankungen der Beschäftigungszahlen
innerhalb eines Gewerbezweiges.
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