Rehabilitation
Die Lederindustrie-Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen
Unfallversicherung ist bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen
und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig.
Sie steuert und koordiniert die medizinische Behandlung (medizinische
Rehabilitation) sowie die Wiedereingliederung in den Beruf (berufliche
Rehabilitation) und in das soziale Umfeld (soziale Rehabilitation).
Für die Sicherung des Lebensunterhaltes in der Phase der Rehabilitation
zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletzten- bzw. Übergangsgeld.
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