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Rehabilitation

Die Lederindustrie-Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig.

Sie steuert und koordiniert die medizinische Behandlung (medizinische Rehabilitation) sowie die Wiedereingliederung in den Beruf (berufliche Rehabilitation) und in das soziale Umfeld (soziale Rehabilitation).

Für die Sicherung des Lebensunterhaltes in der Phase der Rehabilitation zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletzten- bzw. Übergangsgeld.