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Anmeldeverfahren

Jedes gewerbliche Unternehmen ist einer Berufsgenossenschaft zuzuordnen.
Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen wollen, genügt es zunächst, wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder brieflich folgende Angaben machen:

•  Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens;
•  Beginn der Unternehmenstätigkeit (Zeitpunkt der Eröffnung des Unternehmens bzw.
    Zeitpunkt, ab dem Sie vorbereitende Arbeiten für das Unternehmen aufgenommen haben);
•  Zahl der beschäftigten Mitarbeiter (ohne den Unternehmer).

Sie erhalten dann von uns weitere Unterlagen für die Anmeldung Ihres Unternehmens sowie über die gesetzliche Unfallversicherung.

Noch einfacher ist es, wenn Sie uns die Unternehmensbeschreibung zusenden.
In der Rubrik Formtexte finden Sie die entsprechenden Formulare als download.

Von uns erhalten Sie dann den

•  Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein) sowie
•  Veranlagungsbescheid (Einstufung Ihres Unternehmens in eine Gefahrklasse).

Hinweis:
Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer sowie für Sie und Ihren im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten besteht ab Aufnahme der Tätigkeit (also nicht erst ab Anmeldung oder Zugang des Mitgliedsscheins).