Anmeldeverfahren
Jedes gewerbliche Unternehmen ist einer Berufsgenossenschaft zuzuordnen.
Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen wollen, genügt es zunächst,
wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder brieflich folgende Angaben
machen:
Bezeichnung
und Anschrift des Unternehmens;
Beginn der Unternehmenstätigkeit (Zeitpunkt
der Eröffnung des Unternehmens bzw.
Zeitpunkt, ab dem Sie vorbereitende Arbeiten
für das Unternehmen aufgenommen haben);
Zahl der beschäftigten Mitarbeiter (ohne den
Unternehmer).
Sie erhalten dann von uns weitere Unterlagen für die Anmeldung
Ihres Unternehmens sowie über die gesetzliche Unfallversicherung.
Noch einfacher ist es, wenn Sie uns die Unternehmensbeschreibung
zusenden.
In der Rubrik Formtexte finden Sie die entsprechenden Formulare
als download.
Von uns erhalten Sie dann den
Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein) sowie
Veranlagungsbescheid (Einstufung Ihres Unternehmens
in eine Gefahrklasse).
Hinweis:
Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer sowie für
Sie und Ihren im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten besteht
ab Aufnahme der Tätigkeit (also nicht erst ab Anmeldung oder
Zugang des Mitgliedsscheins).
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