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Freiwillige Versicherung
Für Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften
regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig
sind (unternehmerähnliche Personen), besteht die Möglichkeit
der freiwilligen Versicherung, wenn sie nicht schon aufgrund anderer
Vorschriften versichert sind.
Dies gilt insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH mit maßgeblichem Einfluss auf das Unternehmen (z.B.
aufgrund einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% oder einer Sperrminorität
oder der Tatsache, dass sie mit sich selbst Verträge abschließen
können) sowie AG-Vorstandsmitglieder.
Die freiwillige Versicherung erfolgt auf schriftlichen Antrag bei
der Berufsgenossenschaft, wobei im Antrag die gewünschte Versicherungssumme
angegeben werden soll.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie in der Unternehmensbeschreibung
(Rubrik Formtexte).
Wird keine Versicherungssumme angegeben, wird die satzungsmäßige
Mindestversicherungssumme zugrunde gelegt. Für die Mindestversicherungssumme
und den Höchstbetrag gelten die bei der Unternehmerversicherung
genannten Werte.
In der Tabelle sehen Sie, wie hoch die Versicherungsleistungen
(Geldleistungen) und Beiträge je nach gewählter Versicherungssumme
sind.

Tabelle Versicherungsleistungen (Stand 21.05.2010)
Die Versicherung beginnt mit dem Tag nach Eingang des Antrages
bei der Berufsgenossenschaft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt
beantragt wird.
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