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Freiwillige Versicherung

Für Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind (unternehmerähnliche Personen), besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung, wenn sie nicht schon aufgrund anderer Vorschriften versichert sind.
Dies gilt insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit maßgeblichem Einfluss auf das Unternehmen (z.B. aufgrund einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% oder einer Sperrminorität oder der Tatsache, dass sie mit sich selbst Verträge abschließen können) sowie AG-Vorstandsmitglieder.

Die freiwillige Versicherung erfolgt auf schriftlichen Antrag bei der Berufsgenossenschaft, wobei im Antrag die gewünschte Versicherungssumme angegeben werden soll.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie in der Unternehmensbeschreibung (Rubrik Formtexte). Formtexte
Wird keine Versicherungssumme angegeben, wird die satzungsmäßige Mindestversicherungssumme zugrunde gelegt. Für die Mindestversicherungssumme und den Höchstbetrag gelten die bei der Unternehmerversicherung Unternehmerversicherung genannten Werte.

In der Tabelle sehen Sie, wie hoch die Versicherungsleistungen (Geldleistungen) und Beiträge je nach gewählter Versicherungssumme sind.

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Tabelle Versicherungsleistungen ( Stand Januar 2010)

Die Versicherung beginnt mit dem Tag nach Eingang des Antrages bei der Berufsgenossenschaft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt beantragt wird.