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Gefahrtarif der Lederindustrie - Berufsgenossenschaft
Neuer Gefahrtarif 2007 / Interner Lastenausgleich
Die Vertreterversammlung der Lederindustrie-Berufsgenossenschaft
(LIBG) hat in ihrer Sitzung am 27.10.2006 einen ab dem Umlagejahr
2007 gültigen neuen Gefahrtarif beschlossen. Gleichzeitig ermöglicht
eine Satzungsänderung, zukünftig einen internen Lastenausgleich
durchzuführen.
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Gefahrtarif download
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Gefahrtarifstellen
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Gewerbszweige
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Gefahrklassen
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1
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Herstellung und Zurichtung von Leder
Herstellung von Pergament und Rohhaut
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7,4
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2
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nicht besetzt
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3
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Herstellung von technischen Artikeln aus Leder
und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikel,
Pressereien, Prägeanstalten
Herstellung und Zurichtung von Werkstoffen aus Lederabfällen
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3,1
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4
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Herstellung von Koffern, Mappen, Taschen aller
Art, Etuis, Riemen, Gürteln, Maßbändern, Galanteriewaren
usw. (Feinsattlereien)
Lederschärfereien
Färben von Lederwaren
Herstellung von Lederhandschuhen
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3,5
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5
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Fahrzeugausstatter
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1,9
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6
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Herstellung von Wachstuch, Ledertuch und ähnlichen
Erzeugnissen
Herstellung von Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen
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5,9
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7
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Handwerkliche Raumausstatter,
Sattler, Polsterer, Dekorateure |
7,3
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8
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Industrielle Herstellung von Polsterwaren
und Polstermaterial
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3,9
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Die LIBG ist gesetzlich verpflichtet, alle sechs Jahre einen neuen
Gefahrtarif aufzustellen. Im Gefahrtarif werden die der Berufsgenossenschaft
zugehörigen Unternehmenszweige in Gefahrtarifstellen mit den
jeweiligen Gefahrklassen eingestuft. Aufwendungen aus Arbeitsunfällen,
Wegeunfällen und Berufskrankheiten der letzten zehn Jahre werden
erfasst und den in dieser Zeit gezahlten Entgelten gegenübergestellt.
Unternehmenszweige mit einer niedrigen Anzahl von Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten können so ihre Beitragssituation verbessern.
Bei einer höheren Anzahl droht eine höhere Gefahrklasse,
was sich - nach dem Verursacherprinzip - auf die Beitragsberechnung
auswirkt.
Keine Ausnahmeregelung mehr
Die gesetzliche Grundlage, in Einzelfällen bei abweichenden
Betriebsverhältnissen die Gefahrklasse herauf- oder herabzusetzen,
ist entfallen. Bisher war es möglich, in begründeten Ausnahmefällen
eine Gefahrklassenveränderung um bis zu 30% vorzunehmen. Die
entsprechende Bestimmung im Gefahrtarif (bisher Teil II Nr. 2) musste
demnach gestrichen werden. Maßgebend sind zukünftig ausschließlich
die errechneten Gefahrklassen.
Unterschiedliche Entwicklung der Gefahrklassen
Während sich bei den Fahrzeugausstattern (Gefahrtarifstelle
5) die Gefahrklasse deutlich verbesserte (von 2,5 auf 1,9), ist
festzustellen, dass bei den Feinsattlereien (Gefahrtarifstelle 4)
und im Raumausstatter-, Sattler- und Polstererhandwerk (Gefahrtarifstelle
7) die Zahlen nach oben korrigiert werden mussten. Dies ist vor
allen Dingen den rückläufigen Entgelten, also dem Rückgang
der Beschäftigtenzahlen in den Unternehmenszweigen geschuldet,
ohne dass sich die Leistungsaufwendungen signifikant verringert
hätten (Gefahrtarifstelle 4). In der Gefahrtarifstelle 7 ist
sogar ein Anstieg der Unfallbelastung festzustellen gewesen. Während
bei den Feinsattlereien eine Anhebung der Gefahrklasse von 3,0 auf
3,5 notwendig war, musste für das Raumausstatter-, Sattler-
und Polstererhandwerk eine Erhöhung der Gefahrklasse von 5,7
auf 7,3 beschlossen werden.
Satzungsänderung / Interner Lastenausgleich
Damit die Schere bei den Beiträgen nicht zu weit auseinander
klafft, hat die Vertreterversammlung der LIBG beschlossen, einen
"internen Lastenausgleich" zu ermöglichen. Eine entsprechende
Satzungsänderung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt.
Es hat sich insbesondere in der Gefahrtarifstelle 7 (Raumausstatter
u.a.) herausgestellt, dass in Folge wirtschaftlicher Durststrecken,
verbunden mit einer großen Fluktuation bei den Betrieben,
viele Aufwendungen auf so genannten "toten" Lasten beruhen.
Tote Lasten sind Leistungsaufwendungen für Versicherte, deren
Unternehmen nicht mehr existieren, also auch keine Beiträge
an die LIBG zahlen. Die Anwendung des internen Lastenausgleichs
bedeutet eine Verteilung dieser Lasten anhand der Entgelte, d.h.
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Damit haben Unternehmen
mit einer überdurchschnittlichen Gefahrklasse einen geringeren
Anteil, Unternehmen mit einer unterdurchschnittlichen Gefahrklasse
einen höheren Anteil der toten Lasten als bisher zu tragen.
Der interne Lastenausgleich dient im Ergebnis der Stärkung
des Solidarausgleichs innerhalb der LIBG und der Erhaltung der Beitragsgerechtigkeit.
Weitere Informationen
Bei Fragen zum neuen Gefahrtarif und dem internen Lastenausgleich
wenden Sie sich an die Abteilung Mitgliedschaft / Beitrag unter
Telefon (06131) 785-364 / -365.
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