zurück zur Startseite Logo Lederindustrie BG - Home

Extranet der BG nur mit Passwort
  
 
Unternehmerversicherung

Bei der Lederindustrie-Berufsgenossenschaft bestand bisher für den Unternehmer und seinen unentgeltlich mitarbeitenden Ehegatten eine Unternehmerpflichtversicherung. Auch in der BG RCI wird diese Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit für die der Branche Lederindustrie zugehörigen Unternehmer bzw. Ehegatten fortgeführt.

Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten, die nicht bereits kraft Gesetzes als Beschäftigte versichert sind, sind bei der BG RCI, Branche Lederindustrie, nach der Satzung mit einer festgelegten Versicherungssumme pflichtversichert (derzeit ab 01.01.2010 24.750 Euro / West bzw. 21.150 Euro / Ost).

Sie haben die Möglichkeit, sich auf schriftlichen Antrag von der Pflichtversicherung befreien zu lassen, soweit es sich nicht um Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister und ihre Ehegatten handelt, die ohne Befreiungsmöglichkeit kraft Gesetzes versichert sind. Dazu senden Sie uns bitte den "Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung", der als Vordruck in der Unternehmensbeschreibung Formtexte enthalten ist, ausgefüllt zurück. Die Pflichtversicherung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem ein Antrag auf Befreiung bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist. Die Wiederaufnahme kann jederzeit beantragt werden.

Sie können darüber hinaus aber auch auf schriftlichen Antrag eine höhere Versicherungssumme bestimmen (Zusatzversicherung), wobei der Höchstbetrag von derzeit (ab 01.01.2010) 74.400 EUR nicht überschritten werden darf. Hierzu senden Sie uns bitte den "Antrag auf Zusatzversicherung", der ebenfalls als Vordruck in der Unternehmensbeschreibung Formtexte enthalten ist, ausgefüllt zurück.

Die Höhe der Versicherungssumme entscheidet über die Höhe der Geldleistungen (z.B. Verletztengeld, Unfallrente). Sämtliche medizinische Leistungen eventuell notwendige Maßnahmen der Berufshilfe und andere Sachleistungen sind dagegen von der Versicherungssumme unabhängig.

In der Tabelle sehen Sie, wie hoch die Versicherungsleistungen (Geldleistungen) und Beiträge je nach gewählter Versicherungssumme sind.


pdf download
Tabelle Versicherungsleistungen (Stand Januar 2010)

Die erhöhte Versicherungssumme tritt am Tag nach Eingang des Antrages bei der Berufsgenossenschaft an die Stelle des satzungsmäßig festgelegten Betrags.