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Fachausschuss Leder

Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses "Leder"

Seit über 20 Jahren werden durch die Prüfstelle des Fachausschusses "Leder" Maschinen geprüft und ggf. mit dem GS-Zeichen ausgezeichnet.

Um den Aufgaben im geeinten Europa gerecht zu werden und wirkungsvoll arbeiten zu können, wurde diese Einrichtung beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in das
Prüf-und Zertifizierungssystem BG-Prüfzert eingegliedert. Dieses koordiniert gemeinsame Aufgaben und unterstützt die einzelnen berufsgenossenschaftlichen Prüfstellen.

Unsere Prüf- und Zertifizierungsstelle "Leder" im BG-Prüfzert   ist seit 1997 akkreditiert und notifiziert als:

•  Prüflaboratorium
•  Zertifizierungsstelle für Produkte.

Diese Prüfstelle ist zugelassen für die sicherheitstechnische Überprüfung von Maschinen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in folgenden Prüfgebieten:

•  Leder- und Pelzherstellungsmaschinen
•  Schuh- und Lederverarbeitungsmaschinen
•  Polstermaterial- und Polsterwarenherstellungsmaschinen.

Für andere Maschinen nennen wir Ihnen ggf. gerne eine geeignete Prüfstelle. Ziel dieser Prüfung ist es, festzustellen, ob die Maschine den europäischen Anforderungen entspricht, um so von Beginn an, Unfallgefahren so gering wie möglich zu halten und dem Betreiber nachträgliche Umrüstungen und damit Mehrkosten zu ersparen. Als Grundlage für Maschinenkonstruktionen gelten nicht mehr die Unfallverhütungsvorschriften, sondern europäische Richtlinien und harmonisierte europäische Normen.

Wegen der allgemein gehaltenen europäischen Regeln besteht bei den Herstellern/Lieferanten erheblicher Beratungsbedarf, zum Beispiel durch Spezialisten in den berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen und Prüfstellen.
Für Arbeitsmittel wird nach wie vor das GS-Zeichen    erteilt oder alternativ hierzu
das BG -Prüfzert Zeichen.    
Dieser Unterschied wird gemacht, um zu verdeutlichen, dass dieses Sicherheitszeichen sich nur auf ein Maschinenteil, nicht jedoch auf die gesamte Maschine, in die es ggf. eingebaut wird, bezieht.

Dem Betreiber signalisiert das altbekannte GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit" nach wie vor, dass die Maschine dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entspricht. Es wird damit bescheinigt, dass eine unabhängige Prüfstelle die vollständige Einhaltung der europäischen Richtlinien und Normen geprüft hat.
Diese Prüfbescheinigung berechtigt den Hersteller zum Anbringen des GS-Zeichens oder des vergleichbaren BG Zeichens an die Maschine. Hieran schließt sich die Phase der Zertifikatsüberwachung an, d. h. es werden Fertigungskontrollen beim Hersteller des zertifizierten Produktes durchgeführt. Auch bedürfen Änderungen am Produkt einer erneuten Überprüfung.
Für das GS-Zeichen bzw. das BG-PRÜFZERT-Zeichen besteht weiterhin Bedarf,
weil das CE - Zeichen     bei Anwendern/Betreibern nach den bisherigen Erfahrungen nicht als ausreichendes Qualitätssicherheitszeichen angesehen und die Durchführung der Maschinenprüfung von einer unabhängigen Prüfstelle hinsichtlich Sicherheits- und menschengerechter Gestaltung (Ergonomie) gewünscht wird.