Fachausschuss Leder 
Prüf- und Zertifizierungsstelle
des Fachausschusses "Leder"
Seit über 20 Jahren werden durch die Prüfstelle des Fachausschusses
"Leder" Maschinen geprüft und ggf. mit dem GS-Zeichen
ausgezeichnet.
Um den Aufgaben im geeinten Europa gerecht zu werden und wirkungsvoll
arbeiten zu können, wurde diese Einrichtung beim Hauptverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften in das
Prüf-und Zertifizierungssystem BG-Prüfzert eingegliedert.
Dieses koordiniert gemeinsame Aufgaben und unterstützt die
einzelnen berufsgenossenschaftlichen Prüfstellen.
Unsere Prüf- und Zertifizierungsstelle "Leder" im
BG-Prüfzert
ist seit 1997 akkreditiert und notifiziert als:
Prüflaboratorium
Zertifizierungsstelle
für Produkte.
Diese Prüfstelle ist zugelassen für die sicherheitstechnische
Überprüfung von Maschinen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
in folgenden Prüfgebieten:
Leder-
und Pelzherstellungsmaschinen
Schuh-
und Lederverarbeitungsmaschinen
Polstermaterial-
und Polsterwarenherstellungsmaschinen.
Für andere Maschinen nennen wir Ihnen ggf. gerne eine geeignete
Prüfstelle. Ziel dieser Prüfung ist es, festzustellen,
ob die Maschine den europäischen Anforderungen entspricht,
um so von Beginn an, Unfallgefahren so gering wie möglich zu
halten und dem Betreiber nachträgliche Umrüstungen und
damit Mehrkosten zu ersparen. Als Grundlage für Maschinenkonstruktionen
gelten nicht mehr die Unfallverhütungsvorschriften, sondern
europäische Richtlinien und harmonisierte europäische
Normen.
Wegen der allgemein gehaltenen europäischen Regeln besteht
bei den Herstellern/Lieferanten erheblicher Beratungsbedarf, zum
Beispiel durch Spezialisten in den berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen
und Prüfstellen.
Für Arbeitsmittel wird nach wie vor das GS-Zeichen
erteilt oder alternativ hierzu
das BG -Prüfzert Zeichen.
Dieser Unterschied wird gemacht, um zu verdeutlichen, dass dieses
Sicherheitszeichen sich nur auf ein Maschinenteil, nicht jedoch
auf die gesamte Maschine, in die es ggf. eingebaut wird, bezieht.
Dem Betreiber signalisiert das altbekannte GS-Zeichen "Geprüfte
Sicherheit" nach wie vor, dass die Maschine dem aktuellen Stand
der Sicherheitstechnik entspricht. Es wird damit bescheinigt, dass
eine unabhängige Prüfstelle die vollständige Einhaltung
der europäischen Richtlinien und Normen geprüft hat.
Diese Prüfbescheinigung berechtigt den Hersteller zum Anbringen
des GS-Zeichens oder des vergleichbaren BG Zeichens an die Maschine.
Hieran schließt sich die Phase der Zertifikatsüberwachung
an, d. h. es werden Fertigungskontrollen beim Hersteller des zertifizierten
Produktes durchgeführt. Auch bedürfen Änderungen
am Produkt einer erneuten Überprüfung.
Für das GS-Zeichen bzw. das BG-PRÜFZERT-Zeichen besteht
weiterhin Bedarf,
weil das CE - Zeichen
bei Anwendern/Betreibern nach den bisherigen Erfahrungen
nicht als ausreichendes Qualitätssicherheitszeichen angesehen
und die Durchführung der Maschinenprüfung von einer unabhängigen
Prüfstelle hinsichtlich Sicherheits- und menschengerechter
Gestaltung (Ergonomie) gewünscht wird.
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