|
Pressearchiv

Monopol der Berufsgenossenschaften wirklich auf der Kippe?
Privatisierung führt nicht zum gewünschten Ziel
Ausgangspunkt: Klage gegen das Monopol der Berufsgenossenschaften
Ist das Monopol der Berufsgenossenschaften mit dem europäischen
Recht vereinbar? Mit einer regelrechten Klagewelle nach dem Schrotflintenprinzip,
wie die ausführenden Rechtsanwälte der Bonner Kanzlei
Hümmerich dies selbst bezeichnen, haben sich einige Unternehmerverbände
das Ziel gesetzt, das berufsgenossenschaftliche Monopol in Deutschland
zu kippen und so eine Privatisierung der Unfallversicherung
im gewerblichen Bereich zu erreichen. Der Erfolg blieb bisher aus.
In mehreren Fällen, zuletzt am 20. März 2007 bestätigte
das Bundessozialgericht, dass das deutsche öffentlich-rechtliche
System grundgesetzkonform ist und dem europäischen Wettbewerbsrecht
nicht widerspricht.
Das Landessozialgericht Sachsen hat in einer durch einen Einzelrichter
erfolgten Entscheidung vom 24. Juli 2007 nun dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob das Monopol der Berufsgenossenschaften
mit dem Europarecht vereinbar ist. Kritiker des Monopols werten
dies als Erfolg. Die Fakten sprechen jedoch eindeutig zugunsten
der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. So hat der EuGH
bereits im Jahr 2002 die Vereinbarkeit des Monopols einer solidarisch
finanzierten Unfallversicherung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht
in der vergleichbaren italienischen Unfallversicherung (INAIL) klar
bejaht.
Bedenklich ist derweil die Kampagne der Kanzlei Hümmerich.
Auf einer von ihr betriebenen Internetseite wird auf das Angebot
einer ausländischen privaten Unfallversicherung hingewiesen.
Dieses setzt aber voraus, dass vorher die Kanzlei Hümmerich
mit einer kostenpflichtigen Klage gegen die Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft beauftragt werde. Zusätzlich werden falsche
Hoffnungen geschürt. Einerseits, weil die Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof wenig Aussicht auf Erfolg hat und die Unternehmen letztendlich
selbst die Kosten der Verfahren tragen müssen. Andererseits,
weil ein privates System in der Unfallversicherung nur für
einen geringen Teil der Unternehmen und Betriebe in Deutschland
Vorteile mit sich bringen würde. Die meisten Arbeitnehmer und
ein Gros der Unternehmen würden an einer privaten Unfallversicherung
nur verlieren und höhere Beiträge für geringeren
Schutz zahlen.
Mit den Privaten wird es billiger?
Befürworter einer privaten Unfallversicherung erhoffen sich
mehr Kundenfreundlichkeit, weniger Bürokratie und vor allem
sinkende Kosten. Internationale Erfahrungen sprechen aber dagegen,
dass es bei gleichen Leistungen billiger wird, denn
Private müssen anders als die Berufsgenossenschaften Gewinn
erzielen und haben Kosten für Marketing und Akquisition. Daher
sind sie insbesondere an guten Risiken wie zum Beispiel
Büroarbeiten interessiert. Bei allen gefährlichen Arbeiten,
von Bauberufen über die Metallverarbeitung bis zu vielen Servicebereichen
ist eine teils drastische Erhöhung der Beiträge zu erwarten.
In den ansonsten privaten Systemen anderer Länder werden einige
Berufe daher immer noch durch öffentlich-rechtliche Träger
versichert, zum Beispiel die Seeleute in Belgien oder landwirtschaftliche
Arbeitnehmer in Finnland.
Zudem nehmen private Versicherungen üblicherweise nur Arbeitsunfälle
in ihren Leistungskatalog auf. Die Versicherung der erheblich teureren
Berufskrankheiten lehnen die meisten Gesellschaften ab. Das Risiko
ist zu hoch, der zu erzielende Profit zu gering. Welche Versicherung
etwa übernimmt Berufskrankheiten, die aufgrund der Latenzzeit
in der Vergangenheit entstanden sind, aber erst in der Zukunft zum
Vorschein treten? Wer versichert künftige Erkrankungen, die
erst dann eintreten, wenn es den privaten Versicherer nicht mehr
gibt? Wer versichert einen Arbeitnehmer, der sich eine Berufskrankheit
bei unterschiedlichen Unternehmen zugezogen haben könnte?
Berufskrankheiten werden daher auch in den privaten Systemen in
Portugal, Belgien und Dänemark von öffentlichen Trägern
versichert. Mit der Folge, dass der Unternehmer neben der Prämie
an den Privatversicherer auch eine an den öffentlichen Berufskrankheitenfonds
zu zahlen hat. Weitere Kostenfaktoren treten hinzu: Wer etwa trägt
die Altlasten? Bei einer Umstellung der gesetzlichen Unfallversicherung
auf private Träger sind in Deutschland bestehende Rentenansprüche
in einer Gesamthöhe von rund 90 Milliarden Euro zu erwarten.
An mindestens vier Stellen müsste ein Unternehmer nach einer
Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung also Beiträge
abführen: an seine neue private Unfallversicherung für
Arbeitsunfälle, an einen Fonds, um die Kosten für neu
entstehende Berufskrankheiten zu decken, an einen weiteren Fonds,
um die Altlasten abzuzahlen und an einen privaten Präventionsdienst
(ähnlich dem TÜV).
Geringere Kosten für kleinere und mittlere Unternehmen?
Teurer würde es vor allem auch für den Mittelstand. In
Deutschland und vielen anderen Ländern haben gerade die kleinen
und mittleren Unternehmen ohne eigene Arbeitsschutzabteilung ungünstigere
Unfallquoten als Großunternehmen. Die kommerziellen Versicherer
berechnen die Prämien jedoch streng nach dem Risiko des
einzelnen Betriebs und nicht einer ganzen Gruppe von Betrieben,
wie die Berufsgenossenschaften. Folge: Zum Beispiel kommt es in
Großbritannien vor, dass kleine Handwerksbetriebe keinen Unfallversicherer
gefunden haben. Jetzt will man eine Reform, aber in die entgegengesetzte
Richtung.
Haftungsausschluss des Unternehmers auch bei den Privaten?
In der Diskussion um eine Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung
wird immer wieder vergessen, dass durch dieses System die Unternehmerhaftpflicht
abgelöst wird. Das heißt: Kein Unternehmer muss Schadensersatzklagen
von erkrankten oder verunfallten Beschäftigten fürchten.
In vielen privaten Systemen ist dies nicht der Fall, so etwa in
Dänemark oder in den USA. Obwohl der Unternehmer Prämien
an Versicherungsgesellschaften und Berufskrankheitenfonds bezahlt,
kann er von einem verletzten Arbeitnehmer vor Gericht auf Schadensersatz
verklagt werden. Gelingt es im Prozess, Fahrlässigkeit des
Arbeitgebers nachzuweisen, kann es für diesen schnell teuer
werden und in schweren Fällen, zum Beispiel bei vielen Berufserkrankungen
(wie etwa bei Asbesterkrankungen) das Unternehmen sogar in den Konkurs
treiben. In Deutschland ist die zivilrechtliche Klage im Verhältnis
Arbeitnehmer-Unternehmer weitgehend ausgeschlossen, weil die Berufsgenossenschaft
die Entschädigung umfassend abdeckt und damit den Unternehmer
von Rechtsstreitigkeiten entlastet.
Weniger Bürokratie, mehr Kundenfreundlichkeit?
Was bleibt, ist die Hoffnung auf weniger Bürokratie.
Insbesondere Arbeitsschutzvorschriften werden als überflüssig
kritisiert. Nur: Viele dieser Vorschriften beruhen auf europäischem
Recht und sind in allen EU-Staaten anzuwenden, gleichgültig
wie das Versicherungssystem ausgestaltet ist. Klar ist auch, dass
in allen Systemen die Prämien steigen, wenn viele Arbeitsunfälle
zu entschädigen sind. Arbeitsschutz ist daher auch wirtschaftlich
sinnvoll und ein wichtiges Kostensparelement für Betriebe.
Und Kundenfreundlichkeit? Für alle Fragen im Zusammenhang
mit Arbeitssicherheit, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
Rehabilitation erhalten die Unternehmer von ihrer Berufsgenossenschaft
alles aus einer Hand. Das ist in privaten Systemen anders.
Beispiel Belgien: Für Arbeitsunfälle ist der kommerzielle
Versicherer zuständig, für Berufskrankheiten der
Berufskrankheitenfonds, für Arbeitsschutz die staatliche Arbeitsinspektion,
für Rehabilitation das Gesundheitswesen, für berufliche
Wiedereingliederung die Arbeitsverwaltung.
Kostenersparnis durch geringere Verwaltungskosten?
Knapp die Hälfte aller Ausgaben der Berufsgenossenschaften
sind vom Gesetzgeber festgelegte Renten, deren Höhe sie
nicht beeinflussen können. Die Verwaltungskosten sind
dagegen nur ein vergleichsweise kleiner Kostenfaktor von zehn Prozent.
Vergleiche zeigen: bereits heute beträgt der Anteil der Verwaltungskosten
bei der privaten Unfallversicherung (für Freizeitunfälle)
etwa 20 Prozent, der Anteil der Leistungen hingegen nur 50 bis 60
Prozent. Auch die private Krankenversicherung hat doppelt so hohe
Verwaltungskosten wie die gesetzliche.
Eine private Unfallversicherung könnte demnach nur dann deutlich
günstiger sein, wenn sie Leistungskürzungen vornimmt und
sich auf Branchen mit geringem Arbeitsunfallrisiko konzentriert.
Einige wenige Unternehmen würden damit tatsächlich einen
günstigeren Beitrag zur Unfallversicherung erzielen können,
die meisten Unternehmen würden aber mehr zahlen als bisher.
Kein Beitrag, keine Leistung
Während bei einem gesetzlichen UV-Träger Leistungen auch
dann erbracht werden, wenn das Unternehmen seine Beiträge nicht
oder nur teilweise entrichtet (z.B. bei einer Insolvenz, etc.) würde
bei einer privaten UV die Leistungserbringung - zum Schaden der
Versicherten - entfallen.
|