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  Regelbetreuung im Großbetrieb! Wie geht's weiter?
Die neue BGV A2 gilt auch in größeren Betrieben, die nicht am Unternehmermodell teilnehmen können.

Eine Besonderheit ist zu beachten:
Die neue BGV A2 ist bis zum 31.12.2008 befristet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll auch für größere Betriebe das bisher starre System mit den festgelegten Einsatzzeiten novelliert werden. Auch für Großbetriebe könnte dann die Gefährdungsbeurteilung eine wesentliche Grundlage für das Tätigwerden von Betriebsarzt und FASi sein. Bis dahin sind aber noch eine Reihe von Abstimmungen notwendig. Uns interessiert die Meinung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit!