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Regelbetreuung im Großbetrieb! Wie
geht's weiter?
Die neue BGV A2 gilt auch in größeren Betrieben, die nicht
am Unternehmermodell teilnehmen können.
Eine Besonderheit ist zu beachten:
Die neue BGV A2 ist bis zum 31.12.2008 befristet. Spätestens
zu diesem Zeitpunkt soll auch für größere Betriebe
das bisher starre System mit den festgelegten Einsatzzeiten novelliert
werden. Auch für Großbetriebe könnte dann die Gefährdungsbeurteilung
eine wesentliche Grundlage für das Tätigwerden von Betriebsarzt
und FASi sein. Bis dahin sind aber noch eine Reihe von Abstimmungen
notwendig. Uns interessiert die Meinung der Fachkräfte für
Arbeitssicherheit!
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