Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Seminarkosten und die Vollpensionspauschale mit Unterkunft im Einzelzimmer sowie die Fahrtkosten. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt bargeldlos, der Betrag wird im Nachgang von der BG überwiesen. Das Mitgliedsunternehmen leistet für die Seminardauer die Lohn- und Gehaltsfortzahlung.
Anreise mit dem eigenen PKW
Bei Benutzung des privaten PKW werden pro Kilometer 0,30 Euro erstattet.
Bitte wirken Sie darauf hin, dass der direkte Weg gewählt und bei Entsendung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung und tragen zur Einsparung von Reisekosten bei.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Benutzung der Eisenbahn erstatten wir die Kosten für die 2. Klasse einschließlich der erforderlichen Zuschläge sowie die Kosten für öffentliche Nahverkehrsmittel. Taxikosten werden nur in begründeten Ausnahmefällen übernommen.
Angebot der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft bietet für die Bahnfahrer ein kostengünstiges Reiseticket an. Bitte machen Sie davon Gebrauch. Wenden Sie sich bei Bedarf spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn an
Herr Bottländer
Tel. 06131/785-434
Fax: 06131/785-599
EMail: horst.bottlaender@bgrci.de
damit Ihnen der Fahrschein rechtzeitig zugesandt werden kann. Eine Platzkartenreservierung durch die BG ist nicht möglich.
Anreise mit dem Flugzeug
Kosten für die An- und Abreise mit dem Flugzeug werden in der Regel nicht erstattet. Wenn die Nutzung eines Flugzeuges aber preiswerter oder gleich den Kosten von Bahn oder PKW sind, sprechen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt mit uns, da wir die Kostenübernahme vorab prüfen und genehmigen müssen.
Vorabanreise
Kosten für Vorabanreise werden ab ca. 500 km Entfernung übernommen. |