Unsere Leistungen
Versicherungsfälle
Arbeitsunfall
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen
gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten,
die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise
Instandhaltung von Arbeitsgeräten
Betriebssport
Betriebsausflüge und -feiern
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit
von mehr als drei Kalendertagen führt,
muss der zuständigen Berufsgenossenschaft
durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem
Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege,
die zum Beispiel nötig werden
um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
bei Fahrgemeinschaften
bei Umleitungen
weil der Arbeitsplatz über einen längeren
Weg schneller erreicht werden kann
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter durch
die Arbeit zuzieht und die
entweder in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet
oder
die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch
den Beruf verursacht sind.
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft
gemeldet werden.
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